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BVfK-Wochenendticker
4. September 2021
aktuell – anspruchsvoll – authentisch
*** exklusiv für BVfK-Mitglieder ***

Gewährleistungsrecht 2022 - Autorechtstag packt heißes Eisen an

Ende des Gebrauchtwagenhandels – oder beherrschbare Herausfordungen?

Wir schaffen das: BVfK-Vertragsformulare und Schulungen machen Mitglieder fit!

Jetzt Seminarplatz sichern: Vormerkung zum BVfK-Seminar Neues Gewährleistungsrecht

Bericht vom 14. Deutschen Autorechtstag Präzisierung und Klärung zum Vorteil des Autohandels

BVfK-Unabhängigkeitserklärung: Machen Sie sich unabhängig!

Law-Business mit dem Dieselskandal – 14. Deutscher Autorechtstag zieht Resümee

Bitte um Auskunftserteilung über die Nutzung bestimmter BVfK-Signalisationen

Sehr geehrte BVfK-Mitglieder,

„wenn das so kommt, dann ist das das Ende des Gebrauchtwagenhandels in seiner bisherigen Form“ meinte ZDK-Geschäftsführer Ulrich Dilchert noch vor wenigen Monaten u.a. im Kfz-Betrieb.

Das sahen die BVfK-Juristen zwar nicht ganz so dramatisch, dennoch war man sich auch am Bundeskanzlerplatz sicher, dass das, was zwischen der Verabschiedung des Gesetzes Ende Juni und dem Wirksamwerden am 1. Januar 2020 alles zu klären und zu bewältigen ist, in dieser kurzen Zeit unmöglich zu schaffen ist.

Dafür gibt es mehrere Gründe: Zum einen mangelt es den Gesetzesformulierungen, wie so häufig, an wichtigen Stellen an Präzisierung. So finden sich oft eher unjuristische Begriffe wie „eigens“, über die sich z.B. trefflich im Zusammenhang mit der Frage streiten lässt, ob damit gemeint ist, dass zukünftig auf jede Besonderheit auf einem zusätzlichen Dokument hingewiesen werden muss. Doch es fehlt auch einfach an Auslegungen bestimmter Vorschriften, wenn man sich zum Beispiel fragt, ob denn der Autohändler nun auch dafür verantwortlich ist, dass dem Kunden zwischen dem Lesen vorvertraglicher Informationen und der eigentlichen Vertragsunterzeichnung genug Zeit zum erneuten Überdenken geblieben ist und was man denn eigentlich unter „genügend Zeit“ versteht.

Zur Klärung solche Fragen vergehen normalerweise im Zusammenhang mit unzähligen Gerichtsprozessen Jahre, die dann von Kommentatoren ausgewertet und interpretiert werden und schließlich dafür sorgen, dass die Kfz-Händler Leitplanken findet, innerhalb derer sie sich rechtsicher bewegen können. So war es jedenfalls bei der Schuldrechtsreform vor 20 Jahren, als der BVfK gerade gegründet war und sich sofort dieser großen Herausforderung stellen musste.

20 Jahre später können wir sagen: Wir schaffen das erneut und zwar noch besser, professioneller und routinierter. Wir werden in der Lage sein, unseren Mitgliedern pünktlich zum 1. Januar optimal rechtsichere Vertragsformulare zur Verfügung zu stellen und Ihnen ein Schulungsangebot zu machen, mit dem sie sich optimal auf die neue Situation einstellen können und diese auch beherrschbar wird.

Bei der Realisierung dieser hohen und anspruchsvollen Ziele spielte der Deutsche Autorechtstag in diesem Jahr eine ganz besondere Rolle. Wir haben bereits im Vorfeld einen umfangreichen Fragenkatalog erarbeitet und wider Erwarten tatsächlich aus berufenem und maßgeblichem Munde Antwort auf alle wichtigen Fragen erhalten, mit denen man etwas anfangen kann und die uns wirklich weiterhelfen.

Mit diesen neu gewonnenen und wertvollen Erkenntnissen ging das BVfK-Juristen Team bereits einen Tag später an die Arbeit und hat sich zum Ziel gesetzt, noch innerhalb dieses Monats die neuen Vertragsentwürfe zu erarbeiten. Sie werden wie gewohnt nicht trickreich, sondern ausgewogen sein und den vielen Besonderheiten des freien Kfz -Handels und seiner Kundschaft Rechnung tragen. Damit das Ergebnis auch einem externen kritischen und insbesondere fachlichen Blick standhält, werden wir zudem auf die Unterstützung externer kompetenter wie maßgeblicher Juristen mit ganzheitlicher Perspektive zurückgreifen.

Entsprechendes gilt dann auch für die BVfK-Händlerschulungen, mit denen wir in Kürze starten werden. Der bereits angekündigte Termin am 4. Oktober 2021 konnte inzwischen festgezurrt werden. Die Premierenveranstaltung startet gegen 11:00 Uhr in der Nähe von Bonn. Möglichkeiten zur Anmeldung wird es in einer Woche geben. Wer sich bereits jetzt einen der begehrten Plätze sichern möchte, kann dazu dieses Formular verwenden:

> https://www.bvfk.de/vormerkung-zum-bvfk-seminar-neues-gewaehrleistungsrecht/

Ich bin überzeugt, wir schaffen wieder ein großes Kapitel unserer Erfolgsgeschichte:

"Alles Gute für Ihren Autohandel!"

Ihr
Ansgar Klein
Geschäftsführender Vorstand
Bundesverband freier Kfz-Händler BVfK e.V.

p.s. Herzlichen Glückwunsch zum Geburtstag lieber Rainer vom "Golfplatz"

Feedback gerne an: vorstand@bvfk.de
ART 2021 Gruppenbild Referenten Tag 1-c-web

Deutscher Autorechtstag Pressebericht zum 14. Deutschen Autorechtstag

Das zahlreich erschienene Fachpublikum erlebte dank dieses gewohnt breiten Spektrums, brillanter Referenten sowie spannender Fragen rund um das Thema „Automobilrecht“ ein juristisches Branchenhighlight.
Schuldrechtsreform II: Insbesondere stand die auch digitale Elemente betreffende, oftmals als „Schuldrechtsreform II“ bezeichnete Modernisierung des Verbraucherrechts im Fokus des DEUTSCHEN AUTORECHTSTAGS 2021. Die einschneidenden Änderungen des BGB gelten bereits ab Januar 2022. Auch die europäische Verbandsklage wird den Verbraucherschutz auf ein neues Level hieven.
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Foto: Das Team des Deutschen Autorechtstags mit den Referenten ADAC-Rechtsanwalt Klaus Heimgärtner, BVfK-Jurist Matthias Giebler, Rechtsanwalt Dr. Kurt Reinking, Prof. Dr. Florian Faust, Vors. Richter am BGH a.D. Wolfgang Ball, Rechtsanwalt Marcus Gülpen, Rechtsanwalt Alexander Löschhorn, Rechtsanwalt Ulrich Kahlenborn, Prof. Dr. Ansgar Staudinger, ZDK-Geschäftsführer RA Ulrich Dilchert, BVfK-Vorstand Ansgar Klein (von links oben nach rechts unten)
BVfK-Newsletter-20200627-Digital-Marketing

BVfK-Unabhängigkeitserklärung: Machen Sie sich unabhängig!

Die eigene, SEO-optimierte Website, Keywords und Ähnliches werden unverzichtbarer Teil der Unabhängigkeitserklärung von Preisexplosion und unqualifizierten Bewertungen. Hier finden Sie eine Übersicht über alle BVfK-Unabhängigkeitserklärungen.
> weiterlesen (Log-In erforderlich)
Abgasskandal

Law-Business mit dem Dieselskandal – 14. Deutscher Autorechtstag zieht Resümee

99 % der Klagen wegen Abschalteinrichtung an EA288-Motor erfolglos!

„Der Diesel läuft und läuft und läuft – zumindest, was die Gerichte angeht“, stellt Alexander Sievers, Jurist und Diesel-Experte beim ADAC, mit zynischem Unterton fest. Wie er zu dieser Annahme gelangt, legte er beim 14. Deutschen Autorechtstag auf dem Petersberg nicht nur anhand eines vollgeladenen und dann im Dauerfeuer verschossenen Rechtsprechungs-Magazins dar, sondern auch mittels kritischer Analyse der wohlgenährten „Law-Business-Kuh“, die nach wie vor fleißig gemolken wird, ja sogar ganze Melkmaschinerien versorgt.
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Abgasskandal

Bitte um Auskunftserteilung über die Nutzung bestimmter BVfK-Signalisationen in der Zeit vom 2. Februar 2017 bis zum 2. August 2017

Sehr geehrte BVfK-Mitglieder,
wie Ihnen größtenteils bekannt sein dürfte, durften BVfK-Mitglieder, die sich den Qualitätsrichtlinien unseres Verbandes unterwerfen, bis zum Jahre 2019 das sogenannte „BVfK-Siegel“ nutzen. Dieses wurde unter anderem bei der Plattform Autoscout24 verwendet und dort in einen Kontext eingebunden, der nicht aus der Feder des BVfK stammt. Vielen von Ihnen dürfte ebenfalls bekannt sein, dass der Bundesverband freier Kfz.-Importeure e.V. (BfI), glaubt, das imaginäre „Rennen um den erfolgreicheren Verband freier Kfz-Händler“ mit juristischen Mitteln führen zu müssen. So unterstellt man beispielsweise, dass sich freie Kfz-Händler eher für eine Mitgliedschaft im BVfK als für im BfI entschieden haben, da in einem Video über den Autorechtstag 2017 durch den Fehler einer Produktionsfirma der akademische Titel eines Teilnehmers versehentlich dem BVfK-Vorsitzenden zugeordnet wurde oder etwa im vorliegenden Fall, dass BVfK-Mitglieder das Qualitätssiegel zu Unrecht verwenden, da dies vom Verband nicht ausreichend geprüft werde.
> hier weiterlesen und an der Befragung teilnehmen
allesGute